Auf deiner Abrechnung stehen vielleicht 3.700, 4.100 oder 4.500 Euro brutto. Auf deinem Konto landet trotzdem jeden Monat etwas anderes. Nachtdienste, Sonntage, Feiertage, Schichtzulagen – in der Pflege ist „mein Gehalt“ selten nur eine Zahl.
Genau das macht Finanzplanung für Pflegekräfte schwieriger. Denn für dein Budget ist nicht nur wichtig, was laut Tabelle dein Grundgehalt ist. Entscheidend ist: Welcher Teil deines Einkommens kommt zuverlässig jeden Monat – und welcher Teil hängt von deinem Dienstplan ab?
Dieser Artikel zeigt dir, wie sich dein Pflegegehalt 2026 zusammensetzt, welche Abzüge vom Brutto gehen und warum zwei Kolleg:innen mit ähnlichem Tabellenentgelt trotzdem unterschiedliche Auszahlungen haben können.
Hinweis: Alle Beispielwerte sind vereinfachte Orientierungen. Dein tatsächliches Netto hängt unter anderem von Steuermerkmalen, Krankenkasse, Kinderzahl, Bundesland, Tarifvertrag und konkreten Zuschlägen ab.
Erst einmal: Was verdienst du überhaupt brutto?
Schon diese Frage lässt sich in der Pflege nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Je nach Arbeitgeber gelten unterschiedliche Vergütungssysteme. Typische Beispiele sind:
- TVöD-P bei kommunalen Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- AVR bei kirchlichen Trägern
- Haustarifverträge
- andere Tarifverträge
- oder individuelle Arbeitsverträge bei privaten Arbeitgebern
Dazu kommen Eingruppierung, Berufserfahrung, Funktion und Zusatzqualifikationen. Eine examinierte Pflegefachkraft im TVöD-P ist beispielsweise nicht automatisch einfach „P7“. Je nach Tätigkeit können auch andere Entgeltgruppen einschlägig sein.
TVöD-P 2026: Ein paar konkrete Beispiele
Seit 1. Mai 2026 gelten in der Pflegeentgelttabelle unter anderem folgende monatliche Tabellenentgelte:
| Beispiel | Tabellenentgelt ab Mai 2026 |
|---|---|
| P7, Stufe 2 | 3.510,30 € |
| P7, Stufe 4 | 3.998,33 € |
| P7, Stufe 5 | 4.149,59 € |
| P8, Stufe 2 | 3.701,21 € |
| P8, Stufe 5 | 4.247,92 € |
| P9, Stufe 2 | 3.992,39 € |
| P9, Stufe 5 | 4.558,59 € |
Dabei ist wichtig: Für Beschäftigte im Pflegedienst ist bei P7 bis P16 grundsätzlich Stufe 2 die Eingangsstufe. Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der übertragenen Tätigkeit, nicht nur danach, wie viele Jahre du bereits in der Pflege arbeitest.
Zum Tabellenentgelt können weitere Bestandteile kommen, zum Beispiel:
- Pflegezulagen
- Schicht- oder Wechselschichtzulagen
- Nachtzuschläge
- Sonntagszuschläge
- Feiertagszuschläge
- Bereitschaftsdienstvergütung
- Jahressonderzahlungen
- oder hausindividuelle Zulagen
Deshalb solltest du auf deiner Abrechnung immer unterscheiden: Was ist mein festes Einkommen – und was entsteht nur durch meine konkreten Dienste?
Vom Brutto zum Netto: Wohin verschwindet das Geld?
Von deinem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Brutto gehen im Wesentlichen zwei große Blöcke ab.
1. Sozialversicherung
2026 gelten unter anderem folgende Beitragssätze:
- Rentenversicherung: 18,6 % insgesamt, davon in der Regel 9,3 % Arbeitnehmeranteil
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % insgesamt, davon 1,3 % Arbeitnehmeranteil
- Krankenversicherung: 14,6 % insgesamt plus Zusatzbeitrag
- durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 %, wobei deine Krankenkasse einen anderen Satz verlangen kann
- Pflegeversicherung: 3,6 % insgesamt, mit Zu- beziehungsweise Abschlägen je nach Kinderzahl
Besonderheit Sachsen
Für dich in Sachsen ist ein Punkt besonders wichtig: Hier tragen Arbeitnehmer:innen bei der Pflegeversicherung einen höheren Anteil als in den meisten anderen Bundesländern. Bei einem Mitglied mit einem Kind beträgt der Arbeitnehmeranteil beispielsweise 2,3 % statt 1,8 %.
Kinderlose zahlen in Sachsen entsprechend zusätzlich den Kinderlosenzuschlag; Eltern mit mehreren Kindern unter 25 können Abschläge bekommen. Diese Besonderheit sollte bei Nettovergleichen unbedingt berücksichtigt werden.
2. Steuern
Dazu kommen je nach persönlicher Situation:
- Lohnsteuer
- gegebenenfalls Kirchensteuer
- gegebenenfalls Solidaritätszuschlag
Wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, hängt unter anderem von deiner Steuerklasse beziehungsweise deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab. Aber hier ist ein wichtiger Unterschied: Die Steuerklasse verändert in erster Linie den monatlichen Lohnsteuerabzug – nicht automatisch deine endgültige Jahreseinkommensteuer.
Gerade bei Ehepaaren kann die gewählte Kombination deshalb das monatliche Netto stark verändern, ohne dass dadurch zwingend dauerhaft Steuern „gespart“ werden. Darum sollte man eine Steuerklasse nicht nur danach auswählen, welche:r Partner:in auf der eigenen Abrechnung möglichst viel Netto sieht.
Warum deine Auszahlung jeden Monat schwankt
Jetzt kommen wir zur eigentlichen Besonderheit der Pflege: Wenn du regelmäßig Nächte, Sonntage und Feiertage arbeitest, bekommst du dafür möglicherweise Zuschläge. Ein Teil davon kann nach § 3b EStG steuerfrei sein. Dabei gelten grundsätzlich folgende Höchstgrenzen bezogen auf den Grundlohn:
- Nachtarbeit: 25 %
- Sonntagsarbeit: 50 %
- gesetzliche Feiertage: 125 %
- Weihnachten, 1. Mai sowie bestimmte Zeiten: bis zu 150 %
Für Nachtarbeit zwischen 0 und 4 Uhr kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Satz von 40 % gelten. Voraussetzung ist unter anderem, dass die begünstigte Arbeit tatsächlich geleistet wurde. Steuerlich darf dafür ein Grundlohn von maximal 50 Euro je Stunde zugrunde gelegt werden.
Sozialversicherungsrechtlich ist die Grenze jedoch niedriger: Steuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleiben nur insoweit beitragsfrei, wie sie auf einem Grundlohn von höchstens 25 Euro pro Stunde beruhen. Das ist wichtig, weil „steuerfrei“ nicht automatisch immer „sozialversicherungsfrei“ bedeutet.
Mehr zu diesem Thema findest du hier: Steuerfreie Zuschläge in der Pflege.
Was davon gehört wirklich zu deinem sicheren Einkommen?
Für deine private Finanzplanung würde ich dein Pflegegehalt deshalb in drei Töpfe aufteilen:
| Einkommensbestandteil | Planbarkeit |
|---|---|
| Tabellen-/Grundentgelt | sehr gut planbar |
| feste tarifliche Zulagen | meist gut planbar |
| Nacht-, Sonn-, Feiertags- und Mehrarbeitsvergütung | abhängig vom Dienstplan |
Genau diese Trennung macht dein Budget übersichtlicher. Wenn du beispielsweise normalerweise 3.000 Euro ausgezahlt bekommst, davon aber 300 oder 400 Euro regelmäßig durch Nacht- und Wochenenddienste entstehen, würde ich deine festen monatlichen Verpflichtungen nicht vollständig auf diesen höheren Wert aufbauen. Denn irgendwann arbeitest du vielleicht:
- weniger Nächte
- in Teilzeit
- auf einer anderen Station
- während einer Schwangerschaft anders
- oder generell weniger Schichtdienst
Dann sollte dein Leben nicht sofort finanziell ins Wanken geraten.
Beispiel: Zwei Pflegekräfte, ähnliche Stelle – anderes Netto
Nehmen wir zwei Pflegefachkräfte mit ähnlichem Tabellenentgelt. Pflegekraft A arbeitet überwiegend Früh- und Spätdienst und nur wenige Wochenenden. Pflegekraft B arbeitet regelmäßig nachts sowie an Sonn- und Feiertagen.
Das steuerpflichtige Grundentgelt kann nahezu gleich sein. Trotzdem kann Pflegekraft B monatlich deutlich mehr ausgezahlt bekommen, weil zusätzliche Zeitzuschläge hinzukommen. Der entscheidende Punkt: Das höhere Netto von Pflegekraft B entsteht nicht einfach dadurch, dass sie „besser verdient“. Sie arbeitet zu Zeiten, für die zusätzliche Vergütung gezahlt wird.
Und genau deshalb solltest du Zuschläge nicht mit einer normalen Gehaltserhöhung verwechseln. Sie bezahlen unter anderem dafür, dass du arbeitest, wenn andere schlafen, Wochenende haben oder Weihnachten feiern.
Sind steuerfreie Zuschläge bei Rente und Krankengeld „weg“?
Hier lohnt sich eine genaue Formulierung. Wenn ein Zuschlag tatsächlich sozialversicherungsfrei ist, werden darauf keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Dieser Teil erhöht dann auch nicht dein rentenversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.
Aber nicht jeder steuerfreie Zuschlag ist automatisch vollständig sozialversicherungsfrei – insbesondere wegen der unterschiedlichen Grundlohngrenzen von 50 Euro steuerlich und 25 Euro sozialversicherungsrechtlich.
Ähnlich gilt: Bei einkommensabhängigen Sozialleistungen solltest du nicht einfach von deinem üblichen Auszahlungsbetrag ausgehen. Je nach Leistung gelten eigene Berechnungsregeln. Deshalb ist ein Monat mit 3.100 Euro Kontoeingang nicht automatisch die richtige Ausgangsgröße für Krankengeld, Elterngeld oder später deine gesetzliche Rente. Genau das führt bei Pflegekräften häufig zu Fehlplanungen.
Netto erhöhen: Nicht jedem „Hebel“ hinterherlaufen
Statt nach vermeintlichen Tricks zu suchen, lohnt es sich, die eigene Abrechnung und die vorhandenen Möglichkeiten systematisch zu prüfen.
1. Gehaltsabrechnung verstehen
Prüfe regelmäßig:
- stimmt deine Entgeltgruppe?
- stimmt deine Stufe?
- wurden alle Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden erfasst?
- wurden Schicht- oder Wechselschichtzulagen korrekt gezahlt?
Ein Abrechnungsfehler bringt dir mehr Verlust als ein optimierter Handyvertrag.
2. Steuermerkmale prüfen
Für Ehepaare können Steuerklassen beziehungsweise das Faktorverfahren beeinflussen, wie die laufende Lohnsteuer verteilt wird. Das verändert aber nicht automatisch die endgültige gemeinsame Steuerbelastung. Das Faktorverfahren kann dabei helfen, die voraussichtliche Jahressteuer bereits beim laufenden Lohnsteuerabzug passender auf beide Einkommen zu verteilen.
Mehr dazu: Steuerklassen für Pflegekräfte
3. Krankenkasse vergleichen
Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich vorgegeben. Beim Zusatzbeitrag unterscheiden sich die Krankenkassen jedoch. 2026 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 %, der konkrete Satz deiner Kasse kann davon abweichen. Dabei solltest du nicht nur auf den Beitrag achten, sondern auch auf Leistungen und Service.
4. Berufliche Kosten steuerlich prüfen
Arbeitswege, beruflich veranlasste Fortbildungen, Arbeitsmittel oder bestimmte weitere Werbungskosten können steuerlich relevant sein. Was tatsächlich absetzbar ist, hängt von deiner konkreten Situation ab.
Mehr dazu: Steuererklärung für Pflegekräfte
5. Arbeitgeberleistungen kennen
Viele Beschäftigte wissen gar nicht genau, welche zusätzlichen Leistungen ihr Arbeitgeber bietet. Das können beispielsweise sein:
- betriebliche Altersversorgung
- vermögenswirksame Leistungen
- Jobticket
- Fahrradleasing
- Gesundheitsangebote
- Fortbildungsbudgets
- oder weitere tarifliche Leistungen
Nicht alles davon erhöht sofort dein Netto. Aber es erhöht den Wert deines gesamten Vergütungspakets.
Drei Zahlen, die du auf deiner Abrechnung kennen solltest
Wenn du nur drei Zahlen aus deiner Lohnabrechnung mitnehmen möchtest, dann diese:
1. Dein planbares Netto
Das Einkommen, mit dem du auch ohne außergewöhnlich viele Dienste rechnen kannst.
2. Deine durchschnittlichen Zuschläge
Schau dir sechs bis zwölf Monate an und bilde einen realistischen Durchschnitt.
3. Deine festen monatlichen Kosten
Dann weißt du sofort, ob dein Alltag vom Grundgehalt getragen wird oder ob du dauerhaft Nacht- und Wochenenddienste brauchst, um deine normalen Ausgaben zu finanzieren. Das ist aus finanzieller Sicht eine der wichtigsten Erkenntnisse überhaupt.
Kostenloses Erstgespräch
Du möchtest wissen, was du tatsächlich verdienst – und welcher Teil davon langfristig für Rücklagen, Absicherung und Vermögensaufbau zur Verfügung steht? Dann schauen wir nicht nur auf dein Brutto, sondern auf dein Grundgehalt, feste Zulagen, Schicht- und Zeitzuschläge, laufende Kosten, Rücklagen und deine langfristigen Ziele. Finanzplanung speziell für Pflegefachkräfte – verständlich und mit Blick auf deinen echten Dienstplan, per Zoom, telefonisch oder persönlich in Leipzig. Jetzt Termin anfragen oder per WhatsApp schreiben.
Fazit: Dein Netto besteht aus mehr als einer Zahl
Pflegegehalt ist nicht kompliziert, weil du schlecht mit deiner Abrechnung umgehen kannst. Es ist kompliziert, weil mehrere Vergütungsbestandteile zusammenkommen: Tabellenentgelt, Zulagen, Zuschläge und unterschiedliche Abzüge.
Wenn du diese Bestandteile auseinanderhältst, wird deine Finanzplanung deutlich einfacher. Dann weißt du: Was kommt sicher? Was schwankt? Welche Einnahmen hängen vom Schichtdienst ab? Und welchen Lebensstandard kannst du auch dann halten, wenn du irgendwann weniger Nächte, Wochenenden oder Stunden arbeitest?
Die wichtigste Zahl auf deiner Abrechnung ist deshalb vielleicht gar nicht dein höchstes Monatsnetto. Es ist das Netto, auf das du dich langfristig verlassen kannst.
Über den Autor
Franz Chieu ist Finanzplaner aus Leipzig und auf die finanzielle Situation von Pflegefachkräften spezialisiert.
Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen nach dem Stand September 2026 und ersetzt keine individuelle Steuer-, Sozialversicherungs-, Rechts- oder Finanzberatung. Gehalts- und Nettowerte können je nach persönlicher Situation erheblich abweichen.
Quellen:
- VKA – TVöD, Anlage E Pflegedienst, gültig ab 1. Mai 2026
- § 3b Einkommensteuergesetz – Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge
- Deutsche Rentenversicherung – Beitragssätze 2026 und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von SFN-Zuschlägen
- Bundesministerium für Gesundheit – Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung 2026
- Bundesministerium der Finanzen – Lohnsteuerabzugsmerkmale und Faktorverfahren
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